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Geschäftsvisa
Staatsbürger folgender Länder benötigen KEIN Geschäftsvisum für Brasilien:
Argentinien
Belgien
Bolivien
Bulgarien
Chile
Costa Rica
Dänemark
Deutschland
Ecuador
El Salvador
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Honduras
Hong Kong
Irland
Island
Israel
Italien
Kolumbien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Macao
Malta
Marokko
Monaco
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Österreich
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Russland
San Marino
Schweden
Schweiz
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Südafrika
Süd-Korea
Surinam
Thailand
Tschechische Republik
Tunesien
Trinidad und Tobago
Türkei
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Vatikan (Heiliger Stuhl)
Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen),
Zypern
Arbeitsvisa
Für Personen, die in Brasilien arbeiten werden, wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis vom künftigen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde Coordenação Geral de Imigração do Ministério de Trabalho (Koordinationsstelle für Einwanderungsfragen im brasilianischen Arbeitsministerium) gestellt.
Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erhält die zuständige konsularische Vertretung die Genehmigung, das entsprechende Visum - nach Einreichung des Visumsantrages - auszustellen.
Achtung: Die Beantragung dieses Visums erfordert ein persönliches Erscheinen des Antragstellers in der Konsularabteilung: entweder bei Einreichung des Antrags ODER bei Abholung des mit Sichtvermerk versehenen Reisepasses.
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