Chile

Bitte gewünschte Visum-Art wählen:

 

  • Geschäftsvisa

    Wichtige Hinweise:

    Deutsche Staatsbürger benötigen kein Visum. Sie können sich ohne Visum für die Dauer von 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten in Chile aufhalten. Wenn nötig, kann eine Verlängerung des Aufenthaltes in Chile beantragt werden.

     

  • Arbeitsvisa

    Wichtige Hinweise: 

    Alle Unterlagen müssen vollständig und IM ORIGINAL vorgelegt werden

     

    Arbeitsvisa

    Wichtige Dokumente für die Visabeantragung:

     

    • Ein deutscher oder nationaler Reisepass der noch  mindestens 6 Monate gültig ist, sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis (6 Monate) für nicht EU Staatsbürger
    • Eine freie Seite im Pass für den Visastempel.
    • Eine Kopie vom Reisepass.
    • Zwei zu 100 % vollständig ausgefüllte und unterschriebene Visaanträge.
    • Zwei aktuelle farbige Passbilder in der Größe 35 X 45 mm.
    • Eine Kopie der Reisebestätigung über die gebuchte und bezahlte Reise (Hotel-und Flugbestätigung) 
    • Eine Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers.
    • Eine schriftliche Erklärung über die Arbeitstätigkeit vor Ort, sowie Anschrift des Arbeitgebers und dem Unterbringungsort, sowie Angaben zur Reisedauer.
    • Eine schriftliche originale Einladung mit Firmenstempel der Firma in Chile.
    • Eine Kopie des Arbeitsvertrages aus Chile:  Ärztliches Gesundheitszeugnis: „Ärztliches Untersuchungsformular“ vom Hausarzt auszufüllen. Es ist keine Kopie des Impfpasses nötig.
    1. Arbeitgeber: notariell beglaubigte Unterschrift und beim chilenischen Außenministerium legalisiert.
    2. Arbeitnehmer: notariell beglaubigte Unterschrift beim Konsulat, Terminabsprache und Vorkasse. Im Vorfeld unterzeichnete Arbeitsverträge werden nicht anerkannt.
    • Eine Kopie des Polizeiliches Führungszeugnis (einfach und nicht älter als drei Monate)
    • Einen Nachweis relevanter Qualifikationen.
    • Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die gesamte Reisedauer.
    • Einen Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung.

     

    INFORMATION ZUM ARBEITSVERTRAG: Der Vertrag muss gemäß dem chilenischen legalen Rahmen verfasst sein und folgende Klauseln enthalten:

    „Obligación del empleador de responder al pago del impuesto a la renta correspondiente en relación a la remuneración pagada.” Die Pflicht des Arbeitgebers ist es, für die Zahlung der Einkommenssteuer in Bezug auf das gezahlte Entgelt aufzukommen.

    „Obligación del empleador del pago de cotizaciones al Sistema Previsional y de Salud del trabajador en Chile o en el extranjero.” Die Pflicht des Arbeitgebers ist es, die Beiträge zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers in Chile oder im Ausland zu bezahlen.

    „Responsabilidad de pagar pasajes de retorno al término del contrato laboral, para el contratado y su grupo familiar.” Es obliegt seiner Verantwortung, die Rückflugtickets für den Arbeitnehmer und seine Familie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.

     

     

    Arbeitsvisa 

     

     

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    (Preise exkl. MwSt.)